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					Zitat von  Heavendenied
					 
				 
				Das mit der Verschrottungsprämie könnte wohl ein Problem sein, denn meines Wissens nach muss das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt wo du den Neuwagen kaufst schon mind. 1 Jahr alt sein (und da zählt das Vertragsdatum und nicht das Auslieferungsdatum, zumindest hab ich das so gelesen) und damit müsstest du mit dem Kauf noch warten. 
			
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 Falsch.
Der "Altwagen" muss mindestens 1 Jahr auf den Besitzer zugelassen sein und mindestens 9 Jahr alt sein. 
Das Kauffahrzeug darf nicht einen Tage älter als 1 Jahr am Kauf und Verschrottungstag sein und darf bis zu dem Zeitpunkt nur auf den Händler oder auf den KFZ-Hersteller zugelassen sein. Sprich: ein richtiger Gebrauchtwagen, selbst wenn er erst 2 Monate alt ist wird nicht anerkannt. 
Mehr Infos dazu: 
http://www.bafa.de/bafa/de/pressemit...ltpraemie.html 
Daniel