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Alt 22.01.2009, 08:26   #4
MrHijet
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Zitat von Heavendenied Beitrag anzeigen
Das mit der Verschrottungsprämie könnte wohl ein Problem sein, denn meines Wissens nach muss das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt wo du den Neuwagen kaufst schon mind. 1 Jahr alt sein (und da zählt das Vertragsdatum und nicht das Auslieferungsdatum, zumindest hab ich das so gelesen) und damit müsstest du mit dem Kauf noch warten.
Falsch.

Der "Altwagen" muss mindestens 1 Jahr auf den Besitzer zugelassen sein und mindestens 9 Jahr alt sein.

Das Kauffahrzeug darf nicht einen Tage älter als 1 Jahr am Kauf und Verschrottungstag sein und darf bis zu dem Zeitpunkt nur auf den Händler oder auf den KFZ-Hersteller zugelassen sein. Sprich: ein richtiger Gebrauchtwagen, selbst wenn er erst 2 Monate alt ist wird nicht anerkannt.

Mehr Infos dazu: http://www.bafa.de/bafa/de/pressemit...ltpraemie.html

Daniel
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