Wenn ein Fernstart doch so verboten ist frage ich mich nur warum wir Roller aus Fernost importieren dürfen die vom Amt für Arbeitsschutz, der Verbraucherzentrale überprüft werden und dann verzollt werden und die dann sogar noch bei der hiesigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle zugelassen werden dürfen und müssen......Das der Fernstart bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe nicht angebracht ist sehe ich ja ein......Unfallgefahr beim Starten falls ein Gang eingelegt ist ist enorm hoch......Aber betrifft uns nicht weil Automatik.
Mit dem Transponder für die WFS gibt es den einen oder anderen Trick. Das Lenkradschloß bleibt eingerastet und die Alarmanlage hat auch eine von der verischerung anerkannte Wegfahrsperre integriert und die Wegfahrsperre bleibt Werksseitig aktiviert.
Man kann die Anlage programmieren das Sie bis 2 Minuten nachläuft (geeignet für Turbomotoren) oder auch nicht.
Nach Fernstarten bleiben übrigens alle Türen verriegelt und die Alarmanlage und auch die Wegfahrsperren aktiv.
Man muß nur wissen wie.
Das einzige was verboten ist einen PKW im Stand laufen zu lassen. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Aber hier in Berlin haben 70% der leute morgens beim Kratzen Ihren Wagen an.
Der Motor kann auch keinen Schaden davon bekommen.
Winterreifen sind übrigens auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Dies nur anbei.
Einen schönen Tag noch
Andreas
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Es war schon immer etwas besonderes anders als die anderen zu sein
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