Bei Gebrauchtwagen, kannst du mit dem noch zugelassenen Auto fahren, im Kaufvertrag wird üblicherweise die genaue Zeit eingetragen, zu der das Fahrzeug übergeben wurde.
Wenn der Wagen im selben Zulassungsbereich bleibt, kann die Nummer sogar einfach so weitergenutzt werden, diese wird dann selbstverständlich auf dich überschrieben.
Mit dem Kaufvertrag deine Versicherung muss dann natürlich auch informiert werden, nach dem Kauf.
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