Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.01.2009, 15:59   #4
woemax
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2007
Ort: Leonberg
Alter: 67
Beiträge: 980
Standard

Kurzzeitkennzeichen gibt es gegen Nachweis einer (Kurz-)Versicherung. Da musst Du nur die Daten des zu überführenden Fahrzeugs in etwa wissen. Hab ich schon zweimal gemacht hat gut geklappt.
Infos gibt's dazu auf fast jeder Homepage der Zulassungsbehörden, z.B. hier:
http://www.lra-bb.kdrs.de/servlet/PB...917/index.html
__________________
Ich habe alle Menschen gern. Die einen beim Kommen, die andern beim Gehen.
Jochen
woemax ist offline   Mit Zitat antworten