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Alt 17.12.2008, 13:53   #31
Markus.W
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Böse

Zitat:
Zitat von K3-VET Beitrag anzeigen
Vorher ist es nur ein Schönheitsfehler mit evtl. Komforteinbuße - mehr nicht.
Meine Meinung dazu:

Was heißt denn hier nur?
Wenn ich einen neuen Gegenstand erwerbe, dann erwarte ich, daß er in Ordnung ist und funktioniert. Da kann doch keiner mit dem Argument kommen, es war ja günstig. Oder habe ich im Dai-Prospekt irgendwo überlesen: "Wir bauen günstige Autos, dafür werden Sie eventuell mit kleinen Macken und Schönheitsfehlern leben müssen?"
Wenn ich mir beim Discounter für 200,-€ nen TV kaufe, statt für 2000,- im Fachhandel und das Ding muckt innerhalb der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit, dann geht das genauso berechtigt zurück zum Händler auf die Theke, wie ein teures Gerät.
Falls die händlerseitige Meinung daraus besteht, ich müßte mit Schönheitsfehlern und Komforteinbußen zu dem Preis leben, dann wird ihm der Rechtsweg zumindest mal das Wort Wandlung oder Preisminderung nahe bringen.
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Gruß
Markus
Materia 1.3
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