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Alt 13.12.2008, 13:01   #6
Materianus
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Zitat von stempy59 Beitrag anzeigen
Es kann aber auch durchaus möglich sein das ein Richter die Umbauten als Wertverbesserung ansieht und Daihatsu die kosten für die Umbauten erstatten muß.

Aber es kommt ja dazu das der TÜV alles abgesegnet hat und somit ist das Auto auch Sach und Fachgerecht umgebaut worden und entspricht der Straßenverkehrsordnung.

Ich kann mir auch nicht vorstellen das die umbauten die Gewährleistung beeinträchtigt.

Also warum sollte DD oder der Daihatsu Händler anders reagieren.

Ich glaube nicht, dass sich ein Richter der Meinung anschließt, dass die Umbauten einen "Wertsteigerung" darstellt. Mittlerweile sind Richter auch so technisch bewandert, dass sie feststellen können, dass derartige Veränderungen nicht mehr dem serienmässigen Zustand entsprechen.

Auch wenn alles Sach- und Fachgerecht umgebaut wurde und auch der TÜV oder eine andere Prüforganisation den Umbau nach Herstellerangaben attestiert hat, kann ein Hersteller die Gewährleistung versagen. Das Fahrzeug enstspricht nicht mehr den technischen Vorgaben der Entwicklung des Herstellers, für die er auch einsteht.

Der Händler setzt nur das um was DD in seinen Richtlinien festlegt. Wobei hier noch ein weiterer Umstand zum Tragen kommt, dass DD nur "Importeur" ist. Letztendlich entscheidet Daihatsu Japan über die Gewährleistung.

Greetings

Edgar
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