13.12.2008, 09:20
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#2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.03.2004
Ort: Berlin
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Zitat:
Für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig. Unsere Xenon-Umrüst-Kits sind generell per Einzel-Abnahme eintragungsfähig (Voraussetzung: Fahrzeug ist mit einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage,einer automatischen Leuchtweiten-Regulierung und bauartgeprüften Scheinwerfern ausgestattet).Dieses Produkt ist nicht im Bereich der STVO zugelassen.
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Das sagt doch alles...
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