Natürlich muss man irgendwo eine Grenze ziehen. Das ist richtig, und wenn man Geld verdienen will trotz Garantie auch wichtig.
Aber bei minimalen Überschreitungen dem Kunden standardmässig massiv zu drohen halte ich für unangebracht. Das lässt nämlich vermuten, dass DD seinen Produkten wenig vertraut, und dass sie sich bei Problemen wie eine Versicherung verhalten, und jede noch so kleine Chance, nicht zu ihrer Garantie stehen zu müssen sofort ausnutzen. Das lässt schlimmes Erwarten, wenns mal zu einem Garantiefall kommt. Rigide auf den Intervallen bestehen könnte man erst dann, wenn man garantieren kann, dass der Händler genau dann Zeit hat, wenn der Kunde es will. Leihwagen kosten ja Geld, und dieses kann man dem Kunden kaum aufbrummen. Denn wenn man für eine Woche oder länger einen Leihwagen braucht, weil man den eigenen Wagen aus Garantiegründen stillegen muss, kann man irgendwann mal die Rechnung machen, wie lange sich die Garantie noch auszahlt. Spätestens, wenn man insgesamt während der Garantiezeit mehr als 700€ für Umwege zur Daihatsuwerkstatt und Leihwagen ausgeben muss, würde ich die Garantie in den Wind schiessen. Dass vor Ablauf der Garantie mehr Schäden auftauchen als für diesen Betrag, halte ich für unwahrscheinlich. Also wird es sich spätestens dann nicht mehr lohnen, wenn dieser Betrag überschritten wird, was die Kosten der Garantie angeht. Wer nach dem Autokauf noch Geld aufm Konto hat, kann die Limite auch tiefer setzen, und hoffen, dass der Wagen ohne Probleme durch die Garantiezeit kommt. Im Wissen darum, dass er dann eben Reparaturen auch während der Garantiezeit selber zahlen muss.
Alternativ kann man sich auch ein Auto eines anderen Fabrikats in die Garage stellen. Konkurrenz gibts ja auch noch. Nicht selten sind dort die Wartungsintervalle doppelt so lang, was das Problem wesentlich entschärft, und man kann zudem hoffen, dass einem dort nicht auch noch massiv gedroht wird. Ob dann die Rechnung besser aufgeht, müsste man allerdings so gut es geht vorher hochrechnen.
Dass die Sache mit den Gelenkwellen an den betreffenden Kunden hätte weitergegeben werden müssen, ist klar. Aber im geschilderten Fall gab es ja eine Kulanzzusage von DD, die dann widerrufen wurde, als sich herausstellte, dass Serviceintervalle überzogen worden waren. Ich gehe aber davon aus, dass dem Kunden zum Widerrufszeitpunkt bereits gesagt worden war, dass die Sache auf Kulanz erledigt werde. Dann kann natürlich der Händler 6 Wochen später schwerlich mehr kommen, und sagen, er wolle doch noch Geld sehen.
So wie ich das sehe, und wie hier dargestellt, liegt der Fehler bei DD. Die haben nach dem in diesem Tread zu Lesenden entschieden, bevor sie alle wesentlichen Unterlagen gesehen hatten. Das offenbar definitiv, und dann den Händler mit der Rechnung im Regen stehen gelassen, mit der der Händler schon lange nicht mehr hätte rechnen müssen. Wenn man aber Zusagen macht, sollte man sich eben tunlichst daran halten. Denn der Händler kann auch nicht mehr anders. Der kann ja kaum nach sechs Wochen dem Kunden doch noch eine Rechnung schicken, nachdem der schon längst davon ausging, die Sache sei erledigt. Es sei denn, der Händler möchte diesen Kunden unbedingt loswerden, und hat im Bedarfsfall auch noch einen guten Anwalt in der Hinterhand.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik:  Ausrangiert, leider!
Citroen C1 Automatik BJ 2011:
Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.
Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
Geändert von bluedog (10.12.2008 um 09:19 Uhr)
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