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Alt 09.12.2008, 22:10   #6
Auchter
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Wir haben bis ET22 und 7X13 beim TÜV prüfen lassen, ist prinzipiell zulässig, nur für das Rad muss ein Festigkeitsgutachten für die Einzelabnahme vorliegen. Kotflügel vorne kann nach dem Lösen der Innenkotflügel per Hand rausziehen ( nur aufpassen, dass sie nicht in der Mitte abknicken ), hinten muss rausgedrückt und nachgebördelt werden, evtl. auch nachlackiert. Außerdem sollte der Blechsteg im Bereich der hinteren Stoßstange re.u.li. im Radkasten nachgearbeitet werden. Wer öfters beladen fährt, sollte hinten Federwegbegrenzer einbauen, das spart Bördelarbeit. Der Abrollumfang des 175/50R13 ist so, dass weder eine Tachoüberprüfung noch eine Tachoangleichung nötig ist.

Viel Spass und Grüsse
Udo Auchter
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