Ich glaube, Ihr schmeisst da alle etwas durcheinander. Garantie und Gewährleistung sind zwei Paar Stiefel. Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und hat eine Lauf-zeit von 2 maximal Jahren, Garantie ist ( ebenso wie Kulanz ) eine freiwillige Leistung des jeweiligen Anbieters und kann von diesem mit Bedingungen versehen werden, die er so will. Da reichen eben 14 Tage überzogen oder 250 km auf dem Tacho zuviel als Grund zur Ablehnung. Und der Dumme ist dann nicht nur der Daihatsu-Fahrer, sondern auch sehr oft der Händler. Denn der hat Zeit und Geld ( für Teile ) investiert, das reparierte Auto im guten Glauben ohne Rechnung herausgegeben und bekommt dann NULL Kohle. Und mal ganz ehrlich, was macht Ihr mit einer Rechnung, in der 6 Wochen nach erfolgter Reparatur steht, dass der Hersteller abgelehnt hat und Ihr jetzt bitte schön bezahlen sollt ? So z.B. geschehen bei der Kulanzregelung mit den Antriesbwellen Cuore. Der Händler hat auf die Kulanzzusage hin ausgewechselt, dann wurde das Kundendienstheft angefordert, siehe da, der hat mal 4 Wochen geschlampt, und schon hat der Händler
1000.- EURO am Backen. Und genau darauf will Euch Daihatsu schon jetzt mit dem immer wieder zitierten Satz hinweisen. Und dass dieses ganze System dazu noch datenschutz- rechtlich bedenklich ist, sollte nur am Rande erwähnt werden.
Grüsse
Udo Auchter
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