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Zitat von bluedog
Stimmt zumindest für die Schweiz nicht mehr. Entsprechende Klauseln in den Garantiebestimmungen sind, irrtum vorbehalten, ungültig. Der Hersteller darf nur verlangen, dass der Service fachgerecht und nach Herstellervorgabe gemacht wird. Dann muss er die Garantie gewähren.
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Ja, das gibt es bei uns auch. War, glaub ich, ein EU Bescheid. Nur, wie beweist man, dass eine freie Werkstätte fachgerechte Services duchführen kann, bzw. durchgeführt hat, wenn ihr die internen Informationen von Daihatsu fehlen, wie zB das Nachfetten der Achsgelenke beim L251.
Lässt du dich dann auf einen Rechtsstreit ein? Diese Dinge lesen sich ja alle ganz gut, aber im Zweifelsfall bist du der Dumme.