OK, der Threadöffner Arnie96 hat wohl schon ne andere Lösung gefunden
@Kokomiko:Normales Abstellen eines angemeldeten PKW ist ja keine Sondernutzung .
Und die meisten Anwohner sind Dauerparker, niemand kann mir vorschreiben, wie oft ich mein Fahrzeug bewege. Wie das allerdings ist, wenn ich eine Hülle (was Bluedog Auto-Kondom nennt) drüberziehe - das Kennzeichen müsste auch noch sichtbar bleiben - , weiß ich nicht.
Zwei Punkte gibt es allerdings noch zu beachten. Vor vielen Jahren habe ich in Braunschweig gewohnt und war auch "Extrem-Wenigfahrer".
Zur Arbeit fuhr ich mit Motorrad oder Bahn.
Parkplätze waren knapp in meiner Straße, so parkte ich meinen damaligen (alten) Mazda oft zwei Straßen weiter, da war eine Sportanlage der Uni und mehr Platz.
Wollte ich ihn dann zwei oder drei Wochen später benutzen, musste ich erstmal gucken,ob er noch da und alles in Ordnung ist.
Wäre er geklaut worden, hätte ich der Polizei sagen müssen: "Tja, muss irgendwann in den letzten zwei Wochen passiert sein"
Eigentum verpflichtet eben. Und will die Stadt/ Kommune den Gehweg ausbessern o.ä., stellt sie möglicherweise eine Woche vorher Parkverbotsschilder auf. Das sollte man dann als Dauerparker mitbekommen und sein Fahrzeug rechtzeitig umparken.
LG Zwiebel