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Alt 02.11.2008, 11:32   #16
Kokomiko
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Nach meinem Kenntnisstand ist das abstellen von mehr als x Wochen ( je nach Wegegesetz ) eine Sondernutzung öffentlichen Weges und somit genehmigungspflichtig. Dieser Sondernutzung wird aber meist seitens der Polizei nicht zugestimmt. Klick
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