31.10.2008, 20:45
			
			
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			#3
			
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			 Vielposter 
			
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 16.11.2003 
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			Hallo, 
 
das mit dem 14 Tagen gilt nur für Anhänger. Einen Pkw kannst du auch 10 Jahre stehen lassen. 
Vorausgesetzt: das Fahrzeug ist angemeldet. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf der Straße stehen. Ist zwar totaler Quatsch, da das Auto ja keinem etwas tut, ist aber so. 
 
 
Bis denne 
 
Daniel
		 
		
		
		
		
		
		
			
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				http://pampersbomber.bplaced.net 
  bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,   
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400
 
Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden. 
			 
		
		
		
		
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