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Alt 30.10.2008, 08:26   #10
Materianus
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Moin moin,

ich verweise mal auf die Beiträge 5 bis 7, in denen die richtige Arbeitsweise geschildert wird. Die auch legal und gesetztstreu ist.
Ich vermute, dass Daniel (bizkit1) auch eine Nachrüstkit hat. Auch in diesem Fall zum Händler und reklamieren. Immer den Hinweis beim Händler bringen, dass die Nebelschlussleuchte [NSL] erst bei Sichtweiten unter 50 Meter benutzt werden dürfen. Die Nebenscheinwerfer [NSW] hingegen ja auch bei Regen.

Greetings

Edgar

Geändert von Materianus (30.10.2008 um 08:29 Uhr)
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