Ich habe vom TÜV einen Ausdruck ("Serienbereifung, Cuore, 7111 AAM....." )zum Cuore bekommen, auf dem aufgelistet sind:
4x13 ET40.0 mit 145/80R 13 75S
4,5x14 RT45,0 mit 155/65R 14 75S
4,5x15 ET45.0 mit 165/55R 15 75V
Für die Alcarfelgen gibt es folgende Angaben:
4920 4,5 x 14 ET 45.0
4940 4,5 x 14 ET 39,0
Die Aussage der TÜV-Mitarbeiter (nicht ganz übereinstimmend) interpretiere ich so:
1. Entspricht die Felge in ihren technischen Daten, dazu gehört auch noch die Tragfähigkeit, vollständig denen der Serien-Felgen, ist keine Eintragung in den KFZ-Schein nötig, empfehlenswert sei es jedoch, sich diese Übereinstimmung vom TÜV bescheinigen zu lassen und diese Bescheinigung im KFZ mitzuführen (ca. 30.-€ bis 40,-€) (Passt zur 4920)
2. Hat die Felge abweichende Maße, ist eine Vorführung und Eintragung in den Schein nötig.
Die ET der Felge 4940 ist mit 35 mm um 6mm geringer als die "vorgegebenen" 45mm, was heißt, daß die Felge um 6mm weiter aussen sitzt als "vorgegeben". Damit ist die Reifeninnenseite ebenfalls 6mm weiter aussen. Bei 155-er Reifen ist das nicht so schlimm, da der "korrekte" 165-er Reifen genausoweit aussen liegt. Deshalb sagte man mir, die Abnahme und Eintragung sollte problemlos möglich sein. (Ob das dann auch für 165-er Reifen gilt, weiß ich nicht, denn die sind definitiv weiter aussen als vorgesehen, was Auswirkungen zB auf die Zulässigkeit von Schneeketten haben könnte.)
3. Wie man sieht, haben die Mitarbeiter vom TÜV zu diesem Punkt keinen eindeutigen Standpunkt. Was mir gesagt wurde, und von mir auch nachvollzogen werden konnte, ist genau das Gegenteil von dem, was heavendenied und cuorecult widerfuhr (die "exakt passende" Felge mußte eingetragen werden, die "nicht exakt passende" Felge darf ohne weiteres benutzt werden).
4. Meine Frage ist jetzt: Was sagt denn der Gesetzgeber dazu ?
(Felge 4940 entspricht den technischen Angaben der Serienfelge, die es nicht gibt, das Fahrzeug steht aber nicht in der Zulassung dieser Felge. Was ist zu tun?)
5. Entscheidend ist aber, wie argumentiert Eure Autoversicherung im Falle eines Unfalles ?
Angesichts dieser Frage habe ich mich zwischen 1. und 2. zu entscheiden, wahrscheinlich nehme ich 1. (am wenigsten Abweichung vom "Soll" und keine Eintragung im Schein).
Falls jemand etwas zu 4. herausfinden kann wäre es schön.
Ob Daihatsu uns helfen wird/will, weiß ich nicht. Schließlich bieten sie ja Felgen an, sogar Winter-Komplett-Räder.
Gruß und unfallfreie Fahrt auf 14"-Stahlfelgen wünscht Martin P.
Geändert von Martin P. (29.10.2008 um 15:28 Uhr)
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