Zitat:
Zitat von LSirion
Ich bin mir allerdings nicht so sicher, ob Winterreifen im Sommer überhaupt zugelassen sind. Wenn etwas passiert wird natürlich der Paragraph 2 StVO herausgekramt.
Dort steht, dass man die Bereifung stets den Wetterverhältnissen anpassen muss. Gilt also auch für Winterreifen im Sommer... da hat es nunmal selten unter 8 °C.
Auch wenn diese 8 °C soviel ich weiß in keinerlei Gesetzestext festgeschrieben sind.
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das sehe ich genauso. Schließlich steht im Gesetz nichts von Winterreifen sondern von geeigneten Reifen. Der Bremsweg mit WR im Sommer ist länger als mit SR im Sommer. Und genau das kann dir auch ein Staatsanwalt nach einem Unfall (mit Todesfolge) vorhalten.
Also: wenn überhaupt nur ein Satz Reifen, dann Ganzjahresreifen.
Bis denne
Daniel