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Alt 13.10.2008, 21:07   #3
chilliwilli
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Ich bin genau der gleichen Meinung wie bluedog. Den Wagen kannst du ohne
Fahrzeugschein doch sowieso nicht fahren, und den bekommst du erst, wenn
das Fahrzeug zugelassen ist. Zur Zulassung bedarf es aber des Briefes.
Bezahlt wird bei Abholung, wie immer!
Gruß chilliwilli
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