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Alt 26.09.2008, 12:28   #10
Materianus
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Zitat von benrocky Beitrag anzeigen
Hallo!

Das sollte auch auf Garantie gemacht werden. Es ist halt auch eine Einstellungssache des Händlers, Garantiearbeit ist immer mehr Aufwand als einfach neu bestellen und dem Kunden berechnen.
Bei Garantieaufwand muss er das erst bei Daihatsu reklamieren mit Angaben vom Auto, ggf. auf Anforderung auch Scheckheft kopieren und/oder faxen und dann bekommt er die Teile zugeschickt und einen festen Anteil an Arbeitszeit bezahlt. Wenn er dafür länger braucht oder was nicht klappt ist das das Pech des Händlers.

Deshalb gibt es auch einige Händler die sich um Garantieleistungen drücken wollen, Daihatsu Deutschland ist eigentlich recht kulant, so wie es bei mir immer war (hab ich alles aber auch schon eingie male geschrieben).

Ich sags immer wieder: ein guter Händler, der sich für seine Kunden einsetzt, ist das A und O.

Schöne Grüße
Thomas

Naja die Ablaufbeschreibung zur Garantie ist glaube ich nicht ganz richtig. Also ich kenne es durch meine berufliche Erfahrung bei Toyota so, das der Händler derjeinige ist, der die Entscheidung trifft ob Garantie oder nicht. Hauptfaktor ist dabei das "jugendliche" Alter des Fahrzeuges. Dann bestellt der Händler die entsprechenden Teile auf dem üblichen Weg. Ausnahme sind sogenannte "gesperrten" Teile. Da ist die Vorgangsweise so wie Thomas es beschrieben hat. Nach Einbau der Teile hat der Händler eine bestimmte Frist einzuhalten um den Garantieantrag einzureichen. Früher musste der Antrag per Formular eingereicht werden, heute alles per online. Der Händler muss diese Garantieteile für einen gewissen Zeitraum einlagern. In der Regel ist das bis zu 6 Monaten, in Ausnahmefällen auch länger. DD oder auch andere Hersteller/Importeure behalten sich das Recht vor die Teile im Rahmen der Teilerückführung anzufordern. Dies passiert meist bei ausgewöhnlichen Sachen.

Zu den Kosten ist zusagen, das der Händler hier zunächst komplett in Vorleistung tritt, d.h. er bezahlt die Teile, er trägt die Kosten der Reparatur und des administriven Aufwandes. In Falle der Vergütung bekommt er auch nicht die Summe der Reparatur erstattet, sondern eine geringe Summe. Der Grund hierfür ist der "durchschnittliche Stundenverrechnungssatz aller Herrsteller" am Ort des Händlers. Dieser Stundenverrechnungssatz ist in der Regel niedriger als der des Händlers.

Aus diesen genannten Gründen werden viele Reparaturen, wo eine Garantieleistung fällig wäre, an den Kunden berechnet.

Greetings

Edgar
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