Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.08.2008, 16:03   #2
Heavendenied
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Heavendenied
 
Registriert seit: 06.02.2007
Ort: Heppenheim
Beiträge: 512
Standard

Also bezüglich Versicherung solltest du diese mal befragen, aber ich denke das sollte kein Problem sein. Das deaktivieren des Airbags sollte iegntlich übers Steuergerät gehen (bzw. das deaktivieren der Fehlermeldung).
Wegen der Betirebserlaubnis würd ich mir jetzt auch nicht wirklich Gedanken machen, vorsichtshalber beim Tüv anfragen bzw. hinterher vorführen.
__________________
Heavendenied ist offline   Mit Zitat antworten