Also bezüglich Versicherung solltest du diese mal befragen, aber ich denke das sollte kein Problem sein. Das deaktivieren des Airbags sollte iegntlich übers Steuergerät gehen (bzw. das deaktivieren der Fehlermeldung).
Wegen der Betirebserlaubnis würd ich mir jetzt auch nicht wirklich Gedanken machen, vorsichtshalber beim Tüv anfragen bzw. hinterher vorführen.
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