Die Frage ist, ob es sich um eine ABE oder ein Teilegutachten handelt. Bei einem Teilegutachten ist die Änderungsabnahme beim TÜV erforderlich um die ABE des Wagens weiterhin aufrecht zu erhalten. Und wenn der TÜV-Prüfer sagt, er will schwarz auf weiß das Ergebnis der Achsvermessung sehen, kommt man wohl kaum um die Vermessung herum.
Bei einer ABE ist das nicht notwendig. Daihatsu gibt meist nur Teilegutachten heraus.
Und dann landet man schneller bei 400 € als man sich das vorher vorstellen konnte.
Dass es einige Autohäuser das nicht so genau sehen hatten wir schon mehrfach hier im Forum besprochen... wenn im Gutachten steht, dass eine Abnahme und eine Vermessung notwendig sind, würde ich lieber dafür ein paar € mehr zahlen, als am Schluss ohne Versicherungsschutz dazustehen oder bei einer Kontrolle aufzufliegen.
Zumindest beim obigen
Gutachten von H&R handelt es sich um
keine ABE:
Zitat:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
...
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
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Mfg Flo