Zitat:
Zitat von copen83
Lass auf jedenfall eine Hohlraumkonservierung machen, die Aussage von deinen Händler verstehe ich nicht.
Das trifft auf elektronische und technische Änderungen zu aber nicht auf zusätzlichen Hohlraumschutz. Was nützt es Dir wenn er dann nach 3 1/2 Jahren anfängt zu rosten? Wegen einer zusätzlichen Rostvorsorge kann Dir keiner die Garantie ablehnen.
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Hi - die begründung meines händlers lautet:
eine ergänzung von nicht werkseitig aufgebrachten mittel ( hohlraumwachs ) kann zu veränderungen ( z.B. unverträglichkeit zweier stoffe ! ) führen was nachhaltig eher schadet statt nutzt und so daihatsu von garantieanspüchen befreit !!! ZUDEM: KOMMT ES ZU LACKSCHÄDEN DURCH IN EIGENINITIATIVE AUFGEBRACHTE MITTEL DIE DAI ALS NICHT GEEIGNET ANSIEHT ERLISCHT EBENSO DIE GARANTIE ! - was das auch immer heißen soll ! - ich finds blöd und werd glaub ich trotzdem meine mittel aufbringen ! gruss :)