Hallo,
ich binn neu hier und überlege, mir einen Cuore Top anzuschaffen und der ortsansässige Händler würde mir keinen Nachlass einräumen. Lediglich mit den Überführungskosten würde er mir entgegenkommen.
Nun aber zum Thema:
Mein Schwiegervater hat eine Schwerbehinderung mit über 50%, d.h. wenn er den Wagen kaufen würde, käme er in den Genuss des Sondernachlasses.
Bei Skoda z.B. ist es so, dass bei Kauf per Schwerbehindertennachlass das Fahrzeug auf den Käufer zugelassen werden muss (6 Monate lang!). Das wollen wir natürlich nicht. Ist eine solche Regelung bei Daihatsu ebenfalls in Kraft? Oder ist es Daihatsu egal, auf wen der Wagen dann zugelassen wird?
Vielen dank für die Hilfe!
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