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Alt 14.06.2008, 20:58   #2
copen83
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Zitat von Eisbär Beitrag anzeigen
BEGRÜNDUNG : KEINE VERÄNDERUNG DES WERKSEITIGEN ZUSTANDES ( auch wenn dieser unzureichend ist : JA ! ) WÄHREND DER GARANTIEZEIT ( 36 Monaten ) - soll ich jetzt selbst tätig werden und wachs verteilen oder wie seid ihr vorgegangen in diesem fall
Lass auf jedenfall eine Hohlraumkonservierung machen, die Aussage von deinen Händler verstehe ich nicht.
Das trifft auf elektronische und technische Änderungen zu aber nicht auf zusätzlichen Hohlraumschutz. Was nützt es Dir wenn er dann nach 3 1/2 Jahren anfängt zu rosten? Wegen einer zusätzlichen Rostvorsorge kann Dir keiner die Garantie ablehnen.
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