sorry Bluedog, hätte vielleicht schreiben sollen, dass ich aus DE komme und ich das beim deutschen ADAC gelesen hab. Dazu auch mal folgendes:
Zitat:
Laut Rechtsprechung OLG Köln gibt es dabei allerdings einen kleinen Haken: Wenn nämlich durch Zurückdrehen des Zündschlüssels gleichzeitig auch das Fahrzeug auf Standlicht schaltet (das Fahrlicht wird abgeschaltet, um den Fahrzeugakku nicht ungewollt zu entladen), dann muss man bei Dämmerung oder Dunkelheit zumindest an Ampelanlagen das Abblendlicht sofort wieder in Betrieb setzen, denn Standlicht ist nur an parkenden Fahrzeugen erlaubt.«
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Scheint also, also müsse man in DE an der Ampel nachts auf jeden Fall das Abblendlich anhaben.
In der Schweiz könnte das dann eben anders zu sein, wobei ich in deinen zitierten Sätzen auch nicht klar erkennen kann, ob das Standlicht nun wirklich nur an Bahnübergängen oder auch an Bahnübergängen reicht.
@kurzer:
Dich kenn ich doch *g*