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Alt 06.05.2008, 19:10   #2
netwurst
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Wenn vorgeschriebene Gurte und/oder Sitzbefestigungen entfernt werden, gilt das Fahrzeug dann als 2sitzig, und sollte so auch in den Papieren vermerkt werden. Wenn z.B. bei einem Kofferraumausbau der Ladeboden bis zu den Vordersitzen verlängert und neu mit durchgehendem Stoff bezogen wird und die Gurte entfernt werden, ist eindeutig aus einem 5-Sitzer ein 2-Sitzer geworden. Also zum TÜV und umtragen lassen.

Wenn einfach nur die Rücksitze ausgebaut sind (und jederzeit wieder eingebaut werden können), ist das nicht unbedingt eine bauliche Veränderung.
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Bunte Lämpchen machen eine Gurke auch nicht schneller
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