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Alt 20.04.2008, 15:59   #4
japan-ossi
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eine berichtigung der fahrzeugpapiere kann nur auf grundlage einer technischen begutachtung erfolgen, schlußfolgerung daraus ist das eine solche erforderlich ist

des weiteren ist das fahren mit einer nicht zugelassenen reifen größe nicht zulässig

und diese größe ist defenitiv nicht zugelassen

außerdem ist es für dich persönlich eh besser wenn die abgenommen sind denn da ist die möglichkeit in eventuelle probleme oder missverständnisse zu geraten geringer

kostet doch eh nur 50€...........also was solls
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