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Alt 20.04.2008, 12:25   #1
LL28
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Standard 16'' Tomason TN3 wegen ABE eintragungs- und TÜV-Abnahme frei

Hallo,

vermutlich eine dumme Frage und daher hoffentlich schnell zu beantworten (danke im Voraus, ich konnte in der Suche und über googlen nichts passendes finden):

Von Tomason gibt es zur Felge TN3 7x16'' eine Sonderrad ABE (vgl. http://www.tomason.de/tn3_gutachten.php), der zu entnehmen ist:

"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen."

Im zugehörigen Gutachten, Anlage 11, ist für den Materia die Reifengröße 195/45 R16 ohne die Auflage A01 angegeben.

Und als Auflage 02 ist angegeben: "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

Kann ich daher davon ausgehen, dass die Felge in der Größe 7x16'' und bei Nutzung der Reifengröße 195/45R16 eintragungsfrei ist und ich die Felge mit den entsprechenden Reifen einfach kaufen, montieren und ohne weiteren bürokratischen Akt fahren kann, wenn ich die ABE zum Sonderrad ins Handschuhfach lege?
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