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Alt 13.04.2008, 12:24   #1
Oktopusi
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Standard DÜRFEN DIE DAS ???

Hallo und guten Tag. Ich bin seit Mitte März Besitzer eines Daihatsu Charade 1.5/90 PS Bj.05/95 Stufenheck. Am gestrigen Samstag erhielt ich nunmehr vom zuständigen Finanzamt meinen entsprechenden Steuerbescheid. Gemäß meiner Zulassung steht da unter Pkt. 14 (Emissionsklasse) geschrieben: SCHADSTOFFARM E2. Dies war u.a. auch ein Grund für mich das Fahrzeug zu erwerben.
Nun lese ich aber gestern im Steuerbescheid: Sonstige Erläuterungen: DAS IN DEN FAHRZEUGPAPIEREN EINGETRAGENE SCHADSTOFFVERHALTEN ,,E2“ ENTSPRICHT LEDIGLICH DER EURO – 1 – NORM.

Hab ich hier was verpasst.??? Kann mir möglicherweise dies hier jemand erläutern. Kann das Finanzamt Änderungen hierbei vornehmen wie es will ? Warum ist es in den Papieren mit E1 nicht vermerkt ?

Ich danke im Vorfeld schon für mögliche Antworten. Oktopusi
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