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Alt 04.04.2008, 14:18   #8
Ruediger3
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hier gilt das 11. Gebot: nicht erwischen lassen :)

wäre natürlich einfach da zum beispiel den Pilz IM originalen Luftfiltergehäuse zu verbauen, das wär am unauffälligsten.

Ich hab mir schon überlegt ne Lärmmessung zu machen, dann wärs legal (zumindest in der Schweiz)
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