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Alt 03.03.2008, 20:27   #2
Pittiplatsch
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Hallo Acen1

Müssen nicht alle Fahrzeuge haben

Gesetzliche Bestimmungen:
In Abhängigkeit von dem Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem was zuerst erreicht wird.

Bei besonders „harten“ Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt. Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist, und beide Scheinwerfer parallel verstellt.

Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zur Zeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen, überschritten.
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Peter
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