Wer auf diese Mätzchen, bzw. das Bluffen reinfällt, ist schlichtweg schlecht informiert, leicht naiv mit Null Courage .
Einfach mal belesen, es gibt dahingehend reichlich (!) Gerichtsurteile in denen Händler bei diversen Versuchen dieser Art ausgezählt worden sind !
DAs Gesetz
sieht sogar explizit vor daß derartige Klauseln wie oben, NICHTIG sind .
Die geilste Stilblüte ist die, daß der Bäckermeister der seinen Transporter an privat verkauft, er muss gesetzliche Gewährleistung leisten !! (Weil gewerbetreibend )
Da hat schon Mancher doof aus der Wäsche geguckt
Heiko