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Zitat von nini
Also ich würde mich da gar nicht auf eine Hinhaltetaktik des Händlers einlassen, denn es ist doch egal warum es so ist.
Solange es um Gewährleistung geht (auch bei Gebrauchten) muss der Händler sich nen Kopp machen wie er es abstellt.
Ggf. muss man da auch mal mit Wandlung des Kaufvertrages oder nem Anwalt drohen (und notfalls auch tun)
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Ganz so krass würde ich das jetzt nicht sehen. Es ist schließlich so das GERADE wenn ein Fahrzeug neu ist es durchaus sein kann das eine gewisse \"rest luftfeuchtigkeit\" in den Lampen zurück bleiben kann, das KANN wie schon beschrieben dazu führen das bei der 1. Wäsche oder beim ersten heißen wetter anlaufen. Das es nicht regelmäßig oder öfter vorkommen soll ist auch klar, aber gleich beim ersten auftreten gleich nach dem Anwalt zu schreien ist mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.