Zitat:
Zitat von K3-VET
dass das Auto beim Nichtöffnen der Tür wieder allein zumacht, steht in irgendeinem Gesetz drin - der muss dann wieder zumachen - ob Daihatsu das will oder nicht. Ist halt ein Versicherungstechnisches Problem.
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Ein offenes Fahrzeug stellt eine "Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" im Sinne des Polizeirechts dar.... kann bis zur Sicherstellung des Fahrzeugs (Abschleppen) im Interesse des Halters führen;-)