naja das mit den gerichten ist nicht ganz aus der luft gegriffen...
wir haben hier nen bahnhof... um zu diesen zu fahren muss man in eine einbahnstraße fahren die rund verläuft, in dieser kurve sind an der kurven innen seite büsche und bäume durch die man leider nicht gut kann was 10 meter weiter so rum steht.
In dieser Einbahnstrasse sind mir Nachts bei Regen mal mitten auf der strasse 2 Radfahrer nebeneinander ohne licht entgegengekommen (2 jugentliche), dadurch das ich ihn auf grund der tatsachen erst im letzten moment sehen konnte und somit nicht ausweichen und nurnoch bedingt bremsen konnte hab ich einen der beiden dem ich eben nichtmehr ausweichen konnte auf die motorhaube genommen.
Ihr dürft 3 mal raten wer schuld bekam und zwar 100%....
Es wurde zwar nachgewiesen das ich nicht zu schnell war (30 km/h) aber es wurde vollkommen vernachlässigt das die Radfahrer entgegengesetzt der Einbahnstrasse nachts bei regen ohne licht unterwegs waren, dies scheint bei unserer verkehrsrechsprechung unwichtig zu sein.
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