Um mal die Voraussetzungen klarzustellen: Der Wagen ist so neu, dass bislang keine Inspektion erfolgt ist. Wenn Daihatsu, wie horst2 behauptet, bei EU-Wagen mit dem Händler anders abrechnet als bei hier gekauften, verstößt das glatt gegen EU-Recht. Im Übrigen: Das ist ja eine merkwürdige Argumentation zu sagen, dass bei anderen Marken die Behandlung von Importwagenkäufern auch nicht besser sei und mit Sicherheit keine Rechtfertigung. Nochmal: Ich finde eine Geschäftspolitik dumm bis kontraproduktiv einem Kunden bei einem formalen Fehler im Garantieheft eine Leistung zu verweigern, die dann doch erbracht werden muss, besonders wenn dieser Fehler leicht zu beheben ist. Juristisch handelt Daihatsu korrekt, aber eine Werbung für die Marke ist das nicht.
|