Wahrscheinlich jeder der ein EU Fahrzeug hat, hierbei ist der Käufer in der Pflicht! Das Wartungs-Serviceheft muss geltendem Recht nach vollständig ausgefüllt sein. Ist dieses nicht gegeben, wird es schwierig mit Garantieleistungen. Ein Nachfragen des Händlers beim Mutterwerk ist hier nichts besonderes sondern völlig normal. Alle nicht pauschal freigegebenen Garantieleistungen müssen immer vom Hauptwerk freigegeben werden, dies ist grundsätzlich bei allen Marke so. Und nicht nur bei Importfahrzeugen sondern grundsätzlich.
Wenn also alles seine Richtigkeit hat, dies hast du ja bei Fahrzeugübernahme sicherlich geprüft/prüfen lassen, dann hast du bei eventuellen Garantieleistungen den vollen Gewährleistungsumfang.
Geändert von dierek (18.12.2007 um 17:42 Uhr)
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