Zitat:
Zitat von Thunderbird74
Und was ist wenn KEIN schaden festgestellt wird ??... dann sitzt er auf den kosten denn dann muss er die kosten für die überpüfung selbst bezahlen.. das kann unter umständen recht teuer werden
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hallo,
das ist aber völlig unwesentlich. ein krachen und schlechte einlegbarkeit des 3. ganges ist ein mangel, der behoben oder abgegolten werden muß. es geht nur darum, ob der hersteller oder der händler zahlen muß. das sollen sich die dann ausmachen. als kunde hast du das recht auf eine mängelfreie ware. meistens reicht es schon, wenn man zeigt, daß man sich nicht mit fadenscheinigen erklärungen abspeisen läßt. dann spuren hersteller oder händler schon.
schönen gruß,
toni