hallo,
das ist ein altbekanntes spiel: hersteller und händler schieben sich so lange den schwarzen peter zu, bis der kunde aufgibt. :)))
in dem fall, sieht es für dich aber schon ganz gut aus. mit dem brief pilgerst du zum händler und läßt seine blase vom produktionsfehler platzen. dann bietest du eine gütliche einigung an, daß du ihn nicht an daihatsu verpfeifst, wenn er das ohne murren repariert. sollte er nicht darauf eingehen, wendest du dich an daihatsu mit einem gedächtnisprotokoll, also dem händler den sachverhalt am xx.x.xxx gemeldet, seine reaktion darauf und so weiter. das macht eindruck und du brauchst das gegebenenfalls für den anwalt. den läßt du dann, sofern daihatsu den händler nicht wieder auf kurs bringt, einen netten brief schreiben, mit fristsetzung, mit kopie an daihatsu. wenn er dann nicht einknickt, wäre es gut, wenn du eine rechtsschutzversicherung hättest, weil dann kannst du ihm vor gericht die hosen runterziehen.
schönen gruß,
toni
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