Wie ich die Versicherungen kenne, läuft sich das auf ein größeres Auto heraus. Das Problem ist, dass du, sobald du dich in der rechtlichen Grauzone befindest, angreifbar bist. Die Argumentation, dass man keine Rückenschäden riskieren wollte, aber sich ein größeres Auto nicht leisten konnte/wollte, wird vor Gericht nicht stichhaltig sein.
Bei der Deaktivierung der Airbags, es fraglich, ob man überhaupt eine Einzelabnahme erhält. Es gab hier schon häufig Schwierigkeiten, zB einen verunfallten L501 (den es ja sehr wohl ohne Airbags gab) oder Sirion mit einem Nicht-Airbag Lenkrad eines Schlachtfahrzeugs zuzulassen. Mir ist nicht bekannt, dass das jemandem gelungen ist. Folge: Totalschaden, weil die Airbags alleine schon an die 2000-3000 Euro kosten.
Das gleiche gilt für die Sitzschinenverlängerung. Technisch sicher kein Problem, vom TÜV wahrscheinlich nie entdeckt, aber wenns blöd hergeht, ist man plötzlich einige 1000 Euro ärmer. Da würde ich mir dann doch lieber ein Auto suchen, in das ich ohne unzulässige Veränderungen reinpasse, auch wenn es etwas mehr verbraucht und länger ist.
Bei der Bezahlung von Unfallfolgen gesundheitlicher Art ist sehr wohl die Haftpflichtversicherung des Gegners (Stichwort Schmerzensgeld), oder die eigene Krankenversicherung, falls man selbst den Unfall verursacht hat, in der Pflicht. Natürlich nur, wenn diese Folgen nicht durch unzulässige Veränderungen am Fahrzeug begründet sind, sonst ist ein Regress der Versicherung sehr wahrscheinlich. Im Prinzip kann einem das schon blühen, wenn man ein Sportlenkrad verwendet, das beine ABE hat, auch wenn das Originallenkrad keinen Airbag hatte.
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lg,
Peter
Geändert von MeisterPetz (25.11.2007 um 14:20 Uhr)
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