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Alt 25.11.2007, 12:17   #12
bluedog
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Aber auch wenn Airbags auf dem Typenschein gelistet sind, kriegt man dasselbe Auto bestimmt auch ohne zugelassen. Dann eben nicht nach Typ, sondern als Einzelabnahme.

Zum amtlich bestätigten: Die Körpergrösse und somit auch je nach Fahrzeug den Bedarf nach einer Sitzschienenverlängerung kriegt man wohl auch amtlich bestätigt. Ist ja umgekehrt bei Kleinwüchsigen auch so. Und die brauchen weiss Gott mehr, als "nur" eine Sitzschienenverlängerung.

Zudem: Es kommt auf die TÜV-Abnahme an. Hat der TÜV ein Fahrzeug mit Änderungen abgenommen, dürfte es für die Versicherung schwierig bis unmöglich sein, sich bei Unfall da wieder rauszuquatschen... Die können dann allenfalls die Prämien erhöhen. Mehr aber auch nicht. Und ich glaub nicht, dass die das wegen einer Sitzschienenverlängerung tun.

Zudem: Auch wenn ein Airbag ganz wie vorgesehen auslöst, kanns passieren, dass Dir nachher ein paar Zähne fehlen.
Beim Crash ist das aber wohl eher ein nebensächliches Problem.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik: Ausrangiert, leider!

Citroen C1 Automatik BJ 2011:

Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.

Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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