Hallo,
Zitat:
Zitat von luexx
145/70/12 zu 155/65/13:
abweichender abrollumfang: 4,71%
is das erlaubt? wie siehts mit freigaben, tüv tauglichen belegen aus?
frauchen is nich so frech einfach was draufzumachen 
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155/65 R 13 geht problemlos ohne Tachoangleichung. Die Reifengröße ist im Gutachten der sowieso dafür erforderlichen Alufelgen ( Lochkreis 110 mm ! ) aufgeführt.
Daihatsu liefert keine 13" Felgen mehr für den L 201/L501 .
Gebrauchte Alus dieser Größe sind schwer zu finden, und dann noch aufpassen dass die Radmuttern dabei sind, auch die gibt es bei Daihatsu nicht mehr. Wohl aber die TÜV-Gutachten für die ehemaligen Original-Zubehörfelgen.
z.Zt. fahre ich 155/65 R 13 M+S auf Alufelge BWA 462 ( ehem. Daihatsu-Originalzubehör ) auf dem L 501. Die 5-Speichenfelgen habe ich nach langer Suche bei Ebay gefunden. Mit dem Gutachten vom Daihatsuhändler war die Eintragung problemlos.