Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.11.2007, 20:51   #5
pcasterix
Benutzer
 
Benutzerbild von pcasterix
 
Registriert seit: 31.12.2006
Ort: Duisburg
Alter: 70
Beiträge: 64
Standard

Hallo,

Zitat:
Zitat von luexx Beitrag anzeigen
145/70/12 zu 155/65/13:

abweichender abrollumfang: 4,71%

is das erlaubt? wie siehts mit freigaben, tüv tauglichen belegen aus?
frauchen is nich so frech einfach was draufzumachen
155/65 R 13 geht problemlos ohne Tachoangleichung. Die Reifengröße ist im Gutachten der sowieso dafür erforderlichen Alufelgen ( Lochkreis 110 mm ! ) aufgeführt.
Daihatsu liefert keine 13" Felgen mehr für den L 201/L501 .
Gebrauchte Alus dieser Größe sind schwer zu finden, und dann noch aufpassen dass die Radmuttern dabei sind, auch die gibt es bei Daihatsu nicht mehr. Wohl aber die TÜV-Gutachten für die ehemaligen Original-Zubehörfelgen.

z.Zt. fahre ich 155/65 R 13 M+S auf Alufelge BWA 462 ( ehem. Daihatsu-Originalzubehör ) auf dem L 501. Die 5-Speichenfelgen habe ich nach langer Suche bei Ebay gefunden. Mit dem Gutachten vom Daihatsuhändler war die Eintragung problemlos.
__________________
Gruß aus Duisburg

Peter


Cuore L 501 Bj 98, Suzuki Samurai Cabrio Bj 87, Mitsubishi Pajero Bj 05 .
pcasterix ist offline   Mit Zitat antworten