Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.09.2007, 17:48   #6
Sirion_M300
Gesperrte Benutzer
 
Benutzerbild von Sirion_M300
 
Registriert seit: 05.03.2006
Beiträge: 167
Themenstarter
Standard

StVO §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.


Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php
http://www.verkehrsportal.de/bussgel...g/bkatv_30.php

Geändert von Sirion_M300 (24.09.2007 um 18:02 Uhr)
Sirion_M300 ist offline   Mit Zitat antworten