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Alt 04.09.2007, 12:21   #4
horst2
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die ganze Geschichte mit den Rabatten und Nachlässen ist ein zweischneidigen Schwert.
Wenn ihr einen Neuwagen kauft ist es ein Nachteil wenn ihr einen geringen Preis im Kaufvertrag stehen habt z.B. wenn ihr einen Totalschaden habt und
mit der Versicherung abrechnet. Die richtet sich mit der Entschädigung nämlich nach dem Kaufvertrag. Wenn ihr euren alten in Zahlung gebt ist es für Euch besser wenn der Neuwagen teurer ist und ihr einen besseren Inzahlungsnahmepreis für Euren Alten bekommt.
Für den Händler ist es aber schlechter glaube ich wegen der MWST. Bin mir da aber nicht ganz sicher.
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