Die Diskussion, was man nun wann gleich mitwechseln soll, wenn man z.B. den Zahnriemen wechselt, ist uralt. Eine richtige Antwort gibt es nicht. Kommt eben drauf an, was man von seinem Auto erwartet.
Es geht um den alten Streit zwischen zwei verschiedenen Unterhaltsphilosophien.
Das eine, meiner Ansicht nach vernünftigere und auch weiter verbreitete, ist die vorbeugende Wartung.
Das heisst, dass vor allem Verschleissteile, aber auch andere beanspruchte Teile, nicht erst gewechselt werden, wenn sie kaputt sind, sondern in festgelegten Intervallen. Üblicherweise nach einer Bestimmten Anzahl Betriebsstunden (Generatoren, Flugzeuge, Schiffe, Traktoren, Baumaschinen etc.) oder aber Kilometern (für die meisten anderen Strassenfahrzeuge).
Die Intervalle werden sinnvollerweise so festgelegt, dass alle beanspruchten oder einer Alterung unterliegenden Teile ausgewechselt werden, bevor sie kaputtgehen, oder dann doch zumindest bevor Folgeschäden entstehen. Das ist gut fürr die Sicherheit und meist auch billiger. Denn es ergeben sich weniger Schadensfälle, für die dann ein unter Umständen teurer Ersatz organisiert werden müsste. Auch Abschleppkosten oder Wochenend-Feuerwehrübungen (teuer wenn mans bezahlen muss) sowie Ausfallzeiten, während derer die betroffene Maschine nicht genutzt werden kann, obwohl ihr Einsatz geplant ist, werden damit wesentlich seltener.
Als Gegenstück zur vorbeugenden gibt es die Bedarfswartung. Die kann man dort anwenden, wo ein Schaden verkraftbar ist. Das kann sein, weil ein Bauteil oder eine Baugruppe redundant ausgeführt (d.h. mehrfach vorhanden) ist, oder wo der Ausfall eines Bauteils nicht bspw. die ganze Maschine betrifft, und kein Sicherheitsrisiko darstellt. Nachteile der Bedarfswartung sind weniger gut planbare Unterhaltskosten sowie eine niedrigere Verfügbarkeit der betroffenen Maschine, da Werkstattaufenthalte zahlreicher und vermutlich (Folgeschäden) auch länger werden. Auf Dauer kostet so der Unterhalt vermutlich mehr, als bei guter vorbeugender Wartung. Auch muss dann Ersatz sogut wie jederzeit verfügbar sein, denn man weiss nie, wann der nächste kritische Schaden und somit Ausfall eintritt.
Auch kann es sein, dass ein Defekt erst wahrgenommen werden kann, wenn weitere Defekte als dessen Folge auftreten. Dann wird die Rechnung mit einer Bedarfswartung nicht aufgehen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Folgeschäden die Kosten einer diese vermeidenden vorbeugenden Wartung übersteigen ist, denke ich, gerade bei Automobilen recht hoch.
Welche der beiden Philosophien den Vorzug bekommt, hängt also am ehesten davon ab, welches Risiko verkraftbar ist. In sicherheitsrelevanten Bereichen wie etwa bei Bremssystemen halte ich aber eine vorbeugende Wartung für unverzichtbar. Seien wir mal ehrlich: Der Gedanke, mit der Handbremse (Rückfallsystem für die Betriebsbremse) anhalten zu müssen, ist nicht gerade schmeichelhaft.
Hingegen muss jeder selber wissen, wie gut er mit einem allfälligen Motorschaden leben kann. Da wäre also auch Bedarfswartung grundsätzlich denkbar. Schimpfen, wenn man dann aber deshalb jede Woche in der Werkstatt landet (mit entsprechenden Kostenfolgen) gilt dann allerdings nicht. Ebensowenig sind dann Ausfälle auf Konstruktionsfehler oder Materialmängel abzuschieben. Jeder kriegt DANN eben, was er bestellt.
|