Zitat:
Zitat von MaDDoGSlim
Was in Österreich vor geht in Hinblick auf TFL ist mir schleierhaft - NSW als TFL nur in Verbindung mit Standlicht und nur, wenn diese Original sind*kopfkratz*
Dafür ist die Variante mit Leuchtstärkenreduktion verboten.
In Deutschland sehe ich dafür gar nicht mehr durch. NSW gar nicht; Abblendlicht als TFL mit Leuchtstärkenreduktion bzw. degimmtem Abblendlicht innerhalb der EU-Richtlinie nun wohl auch nimmer (hat aber der TÜV vor kurzem bei einem Kumpel noch eingetragen) und was mit der speziellen/modifizierten Fahrtlichtschaltung ist (keine Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungslichter, Tacho-/Instrumentenbeleuchtung) weiß nur der Wind;-)
|
Lassen wir uns einfach mal überraschen. Momentan schaut es so aus, dass wir als europaweite Richtlinie die schon seit Jahren auch in den USA übliche Variante bekommen. Demnach soll mit der Zündung entweder eine spezielle TFL-Leuchte angehen (wie jetzt schon z.B. bei Audi), oder NUR das Abblendlicht wird geschaltet. Allerdings habe ich das bisher so verstanden, dass TFL nur für Neuwagen Pflicht wird und Altwagen freiwillig umgebaut werden.
@Rainer: Danke für Warnung ;-) Ich denke aber ehrlich gesagt nicht, dass ein östereichischer Polizist sich mit den technishcen Spezifikationen eines in D zugelassenen, rechtsgelenkten Exoten beschäftigen wird. Es gibt ja auch soetwas wie "Transitrecht". Mit einem in den USA zugelassenen Wagen darfst Du z.B. ein halbes Jahr in Europa fahren, bevor Du ihn ummelden, und damit au die hiesigen Normen umrüsten musst.