Hallo,
@Peter: zumindest in Dtl ists so, dass ein kleines Kind für sein (falschens) Handeln nicht verantwortlich gemacht werden kann. Bis 6 Jahre oder sowas. Und Geld bekommt man von den Eltern nur dann, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Bsp: Geht eine Mutter mit ihrem Kind auf dem Gehweg spazieren, so gleich dran Autos stehen, kommt das Kind samt Fahrrad oder ähnlichem an jedem Auto vorbei, die Mutter läuft kurz hinter ihrem Kind, und kommt das Kind dann doch mal an ein Auto dran, ist das keine Verletzung der Aufsichtspflicht und der Eigentümer des Autos ist der Dumme. Ist für die Eltern im Einzelfall sicher ne gute Lösung (ich habe auch 2 kleine Kinder - die aber noch kein Auto auf dem Gewissen haben!!) für den Autobesitzer ists immer ärgerlich.
Bis denne
Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400
Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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