Zitat:
Das darfst du sogar - Hupen ist außerorts zum Anzeigen der Überholabsicht erlaubt.
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In Deutschland vielleicht. In der Schweiz soweit ich weiss nur bei Gefahr. Allerdings ist es alles Mögliche, bloss nicht ungefährlich, wenn ich überholen will und der davon Betroffene just in dem Moment unvermittelt nach links zieht.
p.s.: Sorry wenn ich mal wieder bisschen Schachtelsätze gemacht hab. Aber damit kenn ich mich immerhin noch besser aus als mit Schachtelhalmen. *g*