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Alt 27.06.2007, 21:40   #4
kiter
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Benutzerbild von kiter
 
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also so weit ich das richtig in erinnerung hab is die vorgabe vom tüv das die radlauffläche des reifens abgedeckt sein muss... allerdings liegt das auch immer noch im ermessen des prüfers was nu angedeckt is un was net

du musst also was finden was so breit is das es die lauffläche abdeckt, vernünftig am auto hält un aussieht und was dem prüfer zusagt
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