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Alt 26.05.2007, 15:41   #16
MeisterPetz
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Registriert seit: 31.03.2004
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Drum sag ich ja, wenn er selber damit weiterfährt, ist das seine Sache.

Nur schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wer ein Auto, wissentlich oder unwissentlich mit so einem Mangel verkauft, darf sich nicht beschweren, dass er, falls es doch irgendwie rauskommt, zur Verantwortung gezogen wird.
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lg,
Peter
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